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Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse bei Vermögen in Kroatien und Eigentümern im Ausland

Anwaltsgesellschaft Vaić & Dvorničić G. m. b. H. > Erbrecht  > Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse bei Vermögen in Kroatien und Eigentümern im Ausland

Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse bei Vermögen in Kroatien und Eigentümern im Ausland

Befindet sich Vermögen in Kroatien und lebt oder lebte der Eigentümer im Ausland, treten Schwierigkeiten häufig erst nach seinem Tod auf. Die Erben verfügen dann über einen ausländischen Erbnachweis, müssen in Kroatien jedoch die Eintragung eines konkreten Vermögensgegenstands durchführen: einer Immobilie, eines Bootes, einer Yacht oder eines anderen eintragungspflichtigen Gegenstands.

Besonders ausgeprägt ist das Problem, wenn das Nachlassverfahren in Deutschland geführt wird. Ein deutscher Erbschein und ein deutsches Europäisches Nachlasszeugnis bestätigen grundsätzlich, wer Erbe ist und zu welchem Anteil die Person erbt, führen jedoch nicht jeden einzelnen Nachlassgegenstand auf. Ein solcher Nachweis kann für den Beleg der Erbenstellung ausreichen, muss aber nicht genügen, um einen konkreten Vermögensgegenstand in ein kroatisches Register einzutragen.

Kroatische Register tragen einen Nachlass nicht allgemein ein. Bei einer Immobilie wird ein bestimmtes Grundstück beziehungsweise eine bestimmte Grundbuchparzelle eingetragen. Bei einem Boot oder einer Yacht wird ein bestimmtes Wasserfahrzeug eingetragen. Bei einem Liegeplatz kommt ein weiterer Umstand hinzu: Ein Liegeplatz steht meist nicht im Eigentum, sondern beruht auf einem Nutzungsrecht oder einem Vertragsverhältnis mit einer Marina, einem Hafen oder einer Hafenbehörde.

Daher kann die nachträgliche Regelung Zeit in Anspruch nehmen. Zwischenzeitlich können Kosten entstehen, die Veräußerung oder Nutzung des Vermögens kann unmöglich sein, es können Probleme bei der Registrierung des Wasserfahrzeugs auftreten oder es kann der Verlust des Liegeplatzes drohen.

Steht zu Lebzeiten des Eigentümers fest, wem eine bestimmte Immobilie, ein Boot oder eine Yacht zukommen soll, ist es rechtlich sicherer, eine Regelung noch zu Lebzeiten des Eigentümers zu erwägen. Dadurch verringert sich die Abhängigkeit von einem ausländischen Erbnachweis und von dessen späterer Auslegung durch die kroatische Registerbehörde.

Der wesentliche Vorteil einer Übertragung zu Lebzeiten besteht darin, dass das Rechtsgeschäft für einen genau bestimmten Vermögensgegenstand abgefasst wird. Der Vertrag bezieht sich nicht allgemein auf den Nachlass, sondern bezeichnet den konkreten Übertragungsgegenstand und seine Identifikationsdaten. Dadurch verringert sich das Risiko, dass es nach dem Tod des Eigentümers wegen einer unzureichenden Bezeichnung des Vermögens im ausländischen Erbnachweis zu Verzögerungen kommt.

Das häufigste Instrument ist der Schenkungsvertrag. Eine Schenkung ist geeignet, wenn der Eigentümer das Eigentum tatsächlich sofort auf eine andere Person übertragen möchte. Will der Eigentümer die Kontrolle über das Vermögen behalten, ist eine Schenkung nicht immer die passende Lösung oder sie sollte mit zusätzlichen Rechten verbunden werden, etwa mit einem Nießbrauch oder einem Wohnrecht bei Immobilien.

Bei Immobilien liegt der Vorteil einer Schenkung darin, dass der Vertrag die genauen Grundbuchdaten enthält und als Grundlage für die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch dienen kann. Die Eigentumsübertragung wird damit vor dem Tod des Eigentümers vollzogen und nicht erst im Rahmen eines späteren Nachlassverfahrens im Ausland.

In familiären Verhältnissen wird häufig eine Schenkung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnrechts erwogen. Das Eigentum geht auf den Beschenkten über, während der bisherige Eigentümer das Recht behält, die Immobilie zu nutzen. Eine solche Lösung kann beispielsweise geeignet sein, wenn ein Elternteil eine Immobilie auf ein Kind übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchte.

Vor Abschluss des Vertrags sind der Grundbuchstand, die steuerlichen Folgen, das eheliche Vermögen, bestehende Belastungen, das Verhältnis zu anderen künftigen Erben und die Frage des Pflichtteils zu prüfen. Eine unzureichend vorbereitete Schenkung kann nach dem Tod des Schenkers einen Streit unter den Erben auslösen.

Bei einem Boot oder einer Yacht kann eine Schenkung die Eigentumsfrage am Wasserfahrzeug zu Lebzeiten des Eigentümers regeln. Nach Abschluss des Vertrags ist der Eigentümerwechsel im Schiffsregister einzutragen. Dadurch wird vermieden, später nachweisen zu müssen, dass das konkrete Wasserfahrzeug zum Nachlass gehörte, insbesondere wenn es im ausländischen Erbnachweis nicht aufgeführt ist.

Die Frage des Liegeplatzes ist gesondert zu prüfen. Die Übertragung des Eigentums an einem Boot oder einer Yacht führt nicht automatisch zur Übertragung des Rechts auf den Liegeplatz. Der Vertrag mit der Marina, dem Hafen oder der Hafenbehörde kann an die Person des bisherigen Nutzers gebunden sein. Vor der Übertragung des Wasserfahrzeugs ist daher zu klären, ob der neue Eigentümer denselben Liegeplatz weiter nutzen darf und unter welchen Bedingungen.

Eine Schenkung ist nicht in jeder Situation geeignet. Sie ist keine gute Lösung, wenn der Eigentümer nicht sicher ist, auf wen er das Vermögen übertragen möchte, wenn er die vollständige Kontrolle behalten will oder wenn erhebliche familiäre Streitigkeiten, Schulden, Gläubiger oder das Risiko einer späteren Anfechtung der Schenkung bestehen.

Die Schenkung ist vom Testament zu unterscheiden. Ein Testament regelt den Willen für den Todesfall; nach dem Tod müssen jedoch weiterhin ein Nachlassverfahren und die erforderlichen Eintragungen durchgeführt werden. Besteht das Problem gerade darin, dass der ausländische Erbnachweis einen konkreten Vermögensgegenstand nicht bezeichnet, beseitigt ein Testament dieses Risiko möglicherweise nicht vollständig.

In einzelnen Fällen können ein Kaufvertrag, ein Vertrag über lebenslange Versorgung oder Versorgung bis zum Tod, eine Schenkung unter Vorbehalt bestimmter Rechte oder eine andere Lösung geeigneter sein. Die Wahl hängt von der Art des Vermögens, den familiären Verhältnissen, der Besteuerung, den Interessen des Eigentümers und dem Zeitpunkt ab, zu dem die Übertragung wirksam werden soll.

Bei Vermögen in Kroatien, das mit einem im Ausland lebenden Eigentümer verbunden ist, sollte die Problematik vorausschauend betrachtet werden. Nach dem Tod des Eigentümers können Schwierigkeiten entstehen, weil ein ausländischer Erbnachweis möglicherweise nicht die Angaben enthält, die ein kroatisches Register für die Eintragung des konkreten Gegenstands verlangt.

Ist der Wille des Eigentümers eindeutig, kann eine Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten wirksamer sein als eine spätere Regelung im Nachlassverfahren. Ein Schenkungsvertrag kann für Immobilien, Boote und Yachten eine sinnvolle Lösung sein, jedoch nur, wenn die steuerlichen, familienrechtlichen, erbrechtlichen und registerrechtlichen Folgen vor der Unterzeichnung geprüft wurden.

Bei Booten und Yachten sind das Eigentum am Wasserfahrzeug und das Recht auf den Liegeplatz getrennt zu betrachten. Das Eigentum kann durch Vertrag übertragen werden, das Recht auf den Liegeplatz richtet sich jedoch nach den Regeln der Marina, des Hafens oder der Hafenbehörde.