Nichtigkeit eines Vertrags
Nichtigkeit bezeichnet eine Situation, in der ein Vertrag nicht die rechtlichen Wirkungen entfaltet, die entstehen würden, wenn er gültig wäre, das heißt, er enthält derartige Mängel und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, dass er keine rechtliche Wirkung hat. Nach dem Obligationenrecht ist ein Vertrag nichtig, wenn er der Verfassung der Republik Kroatien, zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit zuwiderläuft, es sei denn, der Zweck der verletzten Vorschrift weist auf eine andere Rechtsfolge hin oder das Gesetz sieht in einem bestimmten Fall etwas anderes vor. Jede Vertragspartei kann die Nichtigkeit geltend machen, und dieses Recht unterliegt keiner Verjährung. Das Gericht prüft...
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