Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit für Ausländer
Der Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit wird durch das Gesetz über die kroatische Staatsangehörigkeit geregelt. Nach diesem Gesetz kann die Staatsangehörigkeit auf viererlei Weise erworben werden:
- Herkunft
- Geburt auf dem Gebiet der Republik Kroatien
- Einbürgerung
- Gemäß internationalen Verträgen
Eine Person, die nicht zum kroatischen Volk gehört, ein Auswanderer oder ein Nachkomme von Auswanderern ist, kann die kroatische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben.
Ein Ausländer, der einen Antrag auf Aufnahme in die kroatische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung gestellt hat, kann die kroatische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn er die folgenden Anforderungen erfüllt:
- dass er mindestens 18 Jahre alt ist;
- dass er eine Freistellung von der ausländischen Staatsbürgerschaft hat oder einen Nachweis vorlegt, dass er diese Freistellung erhält, wenn er in die kroatische Staatsbürgerschaft aufgenommen wird;
- dass er seit mindestens 8 Jahren ununterbrochen in der Republik Kroatien mit einem registrierten Wohnsitz lebt und den Status eines Ausländers mit permanentem Aufenthalt hat;
- dass er die kroatische Sprache und die lateinische Schrift, die kroatische Kultur und die gesellschaftliche Ordnung kennt;
- dass er die Rechtsordnung der Republik Kroatien respektiert, die öffentlichen Abgaben bezahlt hat und keine Sicherheitsbarrieren für seine Aufnahme in die kroatische Staatsbürgerschaft bestehen.
Bezüglich der Bedingungen in Punkt 4 wird das Wissen über die kroatische Sprache, die lateinische Schrift, Kultur und gesellschaftliche Ordnung durch eine Prüfung überprüft, die weiter unten beschrieben wird.
Ein Ausländer, der einen Antrag auf kroatische Staatsbürgerschaft gestellt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Freistellung von der ausländischen Staatsbürgerschaft hat oder keinen Nachweis vorlegt, dass er eine Freistellung erhalten wird, kann eine Garantie für die Aufnahme in die kroatische Staatsbürgerschaft (gültig für zwei Jahre) erhalten, wenn er die anderen Bedingungen erfüllt.
Wenn ein Ausländer mit einem kroatischen Staatsbürger verheiratet ist und einen permanenten Aufenthalt erhalten hat und im Gebiet der Republik Kroatien lebt, kann er die Staatsbürgerschaft erwerben, ohne die Bedingungen von 1 bis 4 zu erfüllen. Ein Ausländer, dessen Aufnahme in die kroatische Staatsbürgerschaft von Interesse für die Republik Kroatien ist, muss diese Bedingungen ebenfalls nicht erfüllen.
Der Antrag auf Staatsbürgerschaft wird persönlich bei der zuständigen Polizeidirektion oder Polizeistation auf dem Formular und mit den vom Verordnungsgeber vorgeschriebenen Anlagen eingereicht, abhängig vom Ort des vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitzes, und die kroatische Staatsbürgerschaft gilt als durch Einbürgerung erworben, ab dem Tag, an dem der Person die Entscheidung über die Aufnahme in die kroatische Staatsbürgerschaft übergeben wird, wobei auch der feierliche Eid abgelegt werden muss.
Verordnung über die Art und Weise der Nachweisführung der Kenntnisse der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift, der kroatischen Kultur und der gesellschaftlichen Ordnung im Verfahren zum Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft
Verordnung über die Art und Weise der Nachweisführung der Kenntnisse der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift, der kroatischen Kultur und der gesellschaftlichen Ordnung im Verfahren zum Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft
Bezüglich der Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist es notwendig, genauer zu erklären, wie ein Ausländer sein Wissen über die Sprache, Schrift, Kultur und gesellschaftliche Ordnung nachweist. Die Kenntnisse der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift können durch folgende Nachweise belegt werden:
- ein Zertifikat über das Bestehen der Prüfung in kroatischer Sprache und lateinischer Schrift an einer Hochschule, einer Sekundarschule oder einer Erwachsenenbildungseinrichtung, die mit Zustimmung des für Bildung zuständigen Ministeriums Programme in kroatischer Sprache durchführen;
- ein Zertifikat über den Abschluss einer Grund-, Sekundar- oder Hochschulausbildung in der Republik Kroatien oder ein Zertifikat einer ausländischen Bildungseinrichtung, das bestätigt, dass die Ausbildung nach einem Programm in kroatischer Sprache abgeschlossen wurde;
- ein Zertifikat über den Abschluss eines Kurses mit mindestens B1-Niveau in der kroatischen Sprache.
Es wird erwartet, dass Personen, die 8 Jahre im Gebiet der Republik Kroatien leben, ein bestimmtes Niveau der kroatischen Sprachkenntnisse erreichen, das ausreicht, um die Kenntnisse der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift nachzuweisen.
Die Kenntnisse der kroatischen Kultur und der gesellschaftlichen Ordnung werden durch das Ausfüllen eines Fragebogens nachgewiesen. Der Fragebogen besteht aus 15 Fragen aus verschiedenen Bereichen, die von einem Beamten zufällig ausgewählt werden. Es gilt als nachgewiesen, dass ein Ausländer die kroatische Kultur und gesellschaftliche Ordnung der Republik Kroatien kennt, wenn er mindestens 10 Fragen des Fragebogens korrekt beantwortet.
Ein Bestandteil der oben genannten Verordnung ist ein Anhang mit 100 Fragen, die zur Prüfung des Wissens über die kroatische Kultur und gesellschaftliche Ordnung verwendet werden, den Ausländer beim Antrag auf kroatische Staatsbürgerschaft ausfüllen müssen. Von den möglichen 100 Fragen beantwortet die Person zufällig 15, von denen sie mindestens 10 korrekt beantworten muss.
Für alle weiteren Anfragen zum Thema Staatsbürgerschaft wird empfohlen, einen Anwalt zu kontaktieren.