Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) ist ein Verfahren zur Gründung einer juristischen Person, die es den Eigentümern ermöglicht, unter dem Schutz der beschränkten Haftung zu handeln. Diese Gesellschaftsform wird häufig von kleinen und mittelständischen Unternehmern gewählt, da sie eine gewisse Sicherheit und Flexibilität in der Gesellschaftsführung bietet.
Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mit einem Mindestbetrag an Stammkapital von 1,00 EUR, der vollständig in bar eingezahlt wird, und einem Mindestbetrag an Geschäftsanteilen von 1,00 EUR erfolgen.
Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt über vorbereitete Formulare, wobei die Einrichtungskosten ca. EUR 150,00 betragen.
Eine einfache Gesellschaft kann maximal fünf Gesellschafter und nur ein Vorstandsmitglied haben. Es muss außerdem über gesetzliche Rücklagen verfügen, in die ein Viertel des in den Jahresfinanzberichten ausgewiesenen Gewinns der Gesellschaft abzüglich der Höhe des Vorjahresverlusts eingestellt wird.
Droht der Gesellschaft Zahlungsunfähigkeit, ist unverzüglich die Versammlung der Gesellschaft einzuberufen.
Wenn das Grundkapital einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung das Grundkapital einer klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erreicht, gelten für die einfache Gesellschaft die Regeln einer klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Um die gesetzlichen Vorschriften und Vorschriften einzuhalten, muss j.d.o.o. außerdem ordnungsgemäße Geschäftsbücher führen, Jahresfinanzberichte vorlegen und Steuern und Abgaben gemäß den geltenden Gesetzen zahlen.
Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet Unternehmern eine rechtliche Struktur und einen Schutz für die Geschäftstätigkeit, wodurch das persönliche Risiko verringert und der Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtert wird.
Es ist wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, um die Besonderheiten und Regeln im Zusammenhang mit der Gründung und Führung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Republik Kroatien richtig zu verstehen.