Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind zur Zahlung der Gewinnsteuer verpflichtet. Als Steuerbemessungsgrundlage wird dabei die Differenz zwischen den, nach den Bestimmungen des Gewinnsteuergesetzes, erhöhten bzw. verringerten Einnahmen und Ausgaben verwendet.
Die Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage ist auf verschiedene Weise möglich. Eine der besten Optionen dies zu tun und gleichzeitig die Mitarbeiter der Gesellschaft zu belohnen, sind steuerfreie Zahlungen an die Arbeitnehmer. Solche Zahlungen erhöhen die Kosten der Gesellschaft, was dazu führt, dass weniger Steuern gezahlt werden.
Dem Arbeitgeber steht ein breites Spektrum steuerfreier Zahlungen zur Verfügung, die er dem Arbeitnehmer auszahlen kann. Sie sind wie folgt:
- Tagegeld für Geschäftsreisen – zum Beispiel für Deutschland oder Österreich 70,00 EUR pro Tag
- Erstattung der Fahrkosten bei einer Geschäftsreise – in Höhe der tatsächlichen Kosten
- Erstattung der Fahrkosten zum und vom Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Erstattung der Kosten für Bewirtung, Tourismus und andere Dienstleistungen für den Urlaub des Arbeitnehmers – bis zu 331,81 EUR pro Jahr
- Einmalige finanzielle Zuschüsse zur Deckung der Nahrungskosten der Arbeitnehmer:
a) Für den Fall, dass für mehrere Monate des gleichen Steuerzeitraums Nahrungskosten abgerechnet werden, können diese steuerfrei bis zu einem Gesamtbetrag von 796,44 EUR jährlich kumulativ für die Anzahl der Monate, für die sie gezahlt werden, ausgezahlt werden, oder
b) bis zu 1.592,76 Euro pro Jahr bei der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen und Vorlage von Dokumenten - Die während des Arbeitsverhältnisses anfallenden Kosten für die Unterbringung der Arbeitnehmer – bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten
- Belohnungen – Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. – bis zu 663,62 Euro pro Jahr
- Zahlungsvergütungen und andere Formen der zusätzlichen Belohnungen von Arbeitnehmern – bis zu 995,43 Euro pro Jahr
- Belohnungen für Dienstalter
- Abgangsgeld wegen Ruhestand – bis zu 1.327,24 EUR
- Abgangsgeld aufgrund betriebsbedingter und personenbedingter Kündigungen – bis zu 862,70 EUR für jedes vollendete Arbeitsjahr bei der selbem Arbeitgeber
- Abgangsgeld wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – bis 1.061,79 EUR für jedes vollendete Arbeitsjahr bei der selbem Arbeitgeber
- Ein Geschenk für ein Kind bis 15 Jahre – bis zu 132,73 EUR pro Jahr
- Sachleistungen – bis zu 132,73 EUR pro Jahr
- Erstattung der Kosten für die regelmäßige Betreuung von Kindern von Arbeitnehmern in vorschulischen Bildungseinrichtungen – bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten
- Unterstützung für ein Neugeborenes
- Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung
- Versicherungsprämien für die ergänzende Krankenversicherung – bis zu 331,81 EUR pro Jahr
- Zuschüssen aufgrund der Zerstörung und Beschädigung von Eigentum aufgrund einer von der Regierung der Republik Kroatien erklärten Naturkatastrophe
- Aus- und Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitgebers – bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten
- Zulagen für das Leben getrennt von der Familie
- Unterstützung wegen der Behinderung eines Arbeitnehmers
- Unterstützung im Todesfall des Arbeitnehmers
- Einmalige Unterstützung im Falle des Todes eines nahen
Familienangehörigen des Arbeitnehmers - Unterstützung für die Ausbildung eines Kindes eines verstorbenen Arbeitnehmers.