Besteuerung von Nettogewinnzahlungenan juristische und natürliche Personen mit dem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Der realisierte Nettogewinn, den ein in der Republik Kroatien ansässiges
Unternehmen durch die Ausübung seiner Tätigkeit erzielt und an ein Mitglied
des Unternehmens / Gründers zu zahlen beschließt, wird entweder durch
Gewinnsteuer (für juristische Personen) oder Kapitaleinkommensteuer (für
natürliche Personen) besteuert. Für Mitglieder der Gesellschaft, die in der
Republik Kroatien steuerlich ansässig sind, wird die inländische
Steuergesetzgebung vollständig angewendet, während die Situation für
juristische und natürliche Personen, die nicht in der Republik Kroatien
ansässig sind, etwas komplexer ist, da in solchen Fällen die Bestimmungen
des internationalen Vertrags zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
berücksichtigt werden müssen.

Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein günstigeres Recht für
den steuerpflichtigen Dividendenempfänger beziehungsweise für die
Besteuerung von Gewinnanteilen in Betracht kommt.

So ist mit dem internationalen Vetrag zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung zwischen der Republik Kroatien und der Bundesrepublik
Deutschland ein Steuersatz von 5 % des Dividendenbruttobetrags
vorgesehen, wenn es sich bei dem tatsächlichen Begünstigten um eine
Gesellschaft (nicht jedoch um eine Personengesellschaft) handelt, die
unmittelbar mindestens 10 % des Kapitals der Gesellschaft hält, welche
die Dividenden auszahlt.

In allen anderen Fällen, in denen der Dividendenempfänger eine natürliche
Person oder eine Gesellschaft ist, die weniger als 10 % des Kapitals der
zahlenden Gesellschaft besitzt, beträgt der Steuersatz daher 15 % des
Bruttobetrags der Dividenden.

In diesem Fall liegt es auf der Hand, dass es für einen Dividendenempfänger,
der eine natürliche Person oder eine Gesellschaft ist, die mindestens 10 %
des Kapitals des ausschüttenden Gesellschaft besitzt, günstiger ist, das
nationale (kroatische) Recht anzuwenden, nach dem eine Steuer von 10 %
vorgeschrieben ist.

Ein Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, der Einkünfte / Einnahmen
aus Dividenden in oder aus der Republik Kroatien erzielt, ist verpflichtet,
diese Einkünfte / Ausschüttungen an das Finanzamt seines Heimatlandes zu
melden.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Zweck des internationalen
Vetrags zur Vermeidung der Doppelbesteuerung darin besteht, dass die im
Herkunftsland gezahlte Steuer anerkannt wird und nicht im Wohnsitzstaat
(doppelt) bezahlt werden muss.

Der Vertrag zwischen der Republik Kroatien und der Bundesrepublik
Deutschland sieht grundsätzlich vor, bei einer in der Bundesrepublik
Deutschland ansässigen Peron die Steuer derart festgesetzt wird, dass von
der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer die Einkünfte aus der
Republik Kroatien sowie die in der Republik Kroatien gelegenen
Vermögenswerte ausgenommen werden, die nach diesem Abkommen in der
Republik Kroatien besteuert werden können.

Für Einkünfte aus Dividenden gelten die vorstehenden Bestimmungen nur
dann, wenn diese Dividenden an eine in der Bundesrepublik Deutschland
ansässige Gesellschaft (jedoch nicht an eine Personengesellschaft) von einer
in der Republik Kroatien ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren
Kapital zu mindestens 10 % unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört,
und bei der Ermittlung der Gewinne der ausschüttenden Gesellschaft nicht
abgezogen worden sind.

Ab dem Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union ist
bestimmt, dass die Abzugssteuer für Dividenden und Gewinnanteile nicht
bezahlt wird, wenn die Dividenden und Anteile bei dem Gewinn
ausgezahlt werden an die Gesellschaft
, die eine der Formen hat, auf
deren das gemeinsame Steuersystem angewendet wird, das für die
Muttergesellschaften und verbundene Unternehmen aus verschiedenen EUMitgliedstaaten gilt, wenn der Dividenden- oder Gewinnanteilsempfänger mit mindestens 10 % am Kapital, der Dividenden- oder Gewinnanteile
auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist und wenn er den niedrigsten Anteil an
Aktien in einem zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten besitzt.