Antizipierte Anordnung
Eine antizipierte Anordnung ist eine notariell beurkundete Urkunde, mit der eine geschäftsfähige Person im Voraus eine andere Person bevollmächtigt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, Handlungen vorzunehmen und ihre Interessen zu vertreten – für den Fall, dass gesetzlich vorgesehene Umstände eintreten, unter denen sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Darüber hinaus kann die Person durch eine solche Anordnung im Voraus ihren Willen in Bezug auf bestimmte vorhersehbare Lebens- oder Gesundheitsfragen ausdrücken.
Mit der Einführung antizipierter Anordnungen hat der kroatische Gesetzgeber das Prinzip der Selbstbestimmung des Einzelnen zusätzlich gestärkt, da einer Person dadurch ermöglicht wird, bereits in Zeiten voller Geschäftsfähigkeit – in einer gesetzlich genau vorgeschriebenen Form – Entscheidungen für Situationen zu treffen, in denen sie zukünftig nicht mehr eigenständig handlungs- oder entscheidungsfähig ist.
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche antizipierter Entscheidungsformen in der Republik Kroatien umfassen mehrere Rechtsgebiete, insbesondere: das Familienrecht (z. B. Benennung eines Vormunds im Falle der Entziehung der Geschäftsfähigkeit, Verfügung zur Organspende), den Schutz von Personen mit psychischen Störungen (z. B. Zustimmung oder Ablehnung medizinischer Maßnahmen), sowie das Patientenrechtegesetz.
Auch Regelungen für die Zeit nach dem Tod der anordnenden Person können in einer antizipierten Anordnung enthalten sein, insbesondere Wünsche zum Begräbnis und zur Bestattung.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit
Eine antizipierte Anordnung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen hinsichtlich Inhalt, Form, der anordnenden Person sowie der benannten Person (z. B. Vormund) erfüllt sind.
Diese Materie ist durch die Verordnung über die Führung von Verzeichnissen und Akten von unter Vormundschaft stehenden Personen, die Inventarisierung und Bewertung ihres Vermögens, die Berichterstattung und Rechnungslegung der Vormünder sowie den Inhalt und die Form von Vollmachten und antizipierten Anordnungen geregelt.
Der gesetzlich vorgeschriebene Inhalt einer antizipierten Anordnung umfasst insbesondere:
– Angaben zur anordnenden Person (Name, persönliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort, Wohn- und Aufenthaltsadresse),
– die Erklärung, mit der die anordnende Person die gewünschte Person als Vormund oder Ersatzvormund im Falle der Entziehung der Geschäftsfähigkeit benennt, bzw. eine elterliche Erklärung zur Wahl eines Vormunds für ein Kind gemäß den Bestimmungen des Familiengesetzes,
– die ausdrückliche Zustimmung, von dieser Person vertreten zu werden,
– die Entscheidung über Maßnahmen wie Sterilisation, Organspende oder lebensverlängernde Maßnahmen,
– Angaben zur benannten Person (Name, persönliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort, Wohnsitz, Kontaktinformationen).
Die Entscheidung zur Erstellung einer antizipierten Anordnung muss freiwillig und eigenständig erfolgen – sie darf nicht unter Druck, Drohung, Täuschung oder im Austausch gegen finanzielle oder sonstige Gegenleistungen getroffen werden. Zum Zeitpunkt der Erklärung muss die anordnende Person geschäftsfähig und umfassend über die rechtlichen Folgen sowie die Widerrufsmöglichkeiten informiert sein. Darauf hat der Notar besonders zu achten.
Widerruf
Die antizipierte Anordnung kann jederzeit widerrufen werden, und zwar in der gleichen Form, in der sie errichtet wurde. Das bedeutet, dass der Widerruf ebenfalls notariell zu beurkunden ist.