Zeitarbeitsagentur und Entsendung der Agenturarbeitnehmer ins Ausland
Zeitarbeitsagentur Der Betrieb von Zeitarbeitsagenturen in der Republik Kroatien wird durch das Arbeitsgesetz geregelt. Gemäß Artikel 44 Absatz 1 des genannten Gesetzes handelt es sich bei einer Zeitarbeitsagentur um einen Arbeitgeber, der auf der Grundlage eines Arbeitsvermittlungsvertrags einen Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber (den Nutzer) für die vorübergehende Erledigung von Aufgaben entsendet. Der entsandte Arbeitnehmer ist ein Arbeiter, den die Agentur einstellt, um ihn an den Nutzer zu entsenden. Die Agentur kann Arbeitnehmer an Nutzer entsenden, vorausgesetzt, sie ist in Übereinstimmung mit besonderen Vorschriften registriert und in den Aufzeichnungen des für Arbeit zuständigen Ministeriums eingetragen ist. Neben der Entsendung von Arbeitnehmern kann...
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