Besteuerung der Dividendenzahlungen und Gewinnanteile einer kroatischenGesellschaft an deutsche Steueransässige
In der heutigen Praxis ist es häufig so, dass in der Republik Kroatien tätige Handelsgesellschaften im Besitz von in der Republik Deutschland ansässigen natürlichen oder juristischen Personen sind.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Steuersätze für die Besteuerung von Dividendenzahlungen für den Fall, dass der Eigentümer einer kroatischen Gesellschaft eine juristische oder natürliche und in Deutschland steueransässige Person ist.
I. Besteuerung des Gesellschaftsgewinns –allgemein
Der Betriebsgewinn einerGesellschaft mit einem Jahresumsatz von bis zu 995.421,06 EUR wird mit einem Satz von 10 % besteuert, und der Gewinn einerGesellschaft mit einem Umsatz von mehr als 995.421,06 EUR wird mit einem Satz von 18% besteuert.
Die jährliche Finanz- und Steuerberechnung der Gesellschaft wird Ende April des laufenden Jahres für das vorangegangene Steuer-(Kalender-)Jahr
abgeschlossen.
Der bestimmte Gewinn kann für den betrieblichen Bedarf verwendet werden (daher gibt es keine Dividendenzahlung / Gewinnbeteiligung) oder er kann den Gründungsmitgliedern entsprechend ihres Anteils am Kapital ausgezahlt werden.
Wird der Nettogewinn der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung für den Bedarf der Gesellschaft einbehalten, also nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet, erfolgt keine weitere Besteuerung.
Wird der Nettogewinn durch Beschluss der Hauptversammlung an die Gesellschafter ausgezahlt, so unterscheidet sich die Anwendung des Steuersatzes je nachdem, ob der Anteilseigner eine juristische oder natürliche Person ist und ob die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens gelten.
II. Besteuerung der Zahlung von Nettogewinnen an Kapitalanteilseigner
1.Gewinnauszahlung an eine juristische Person
Wenn der Nettogewinn an eine juristische Person gezahlt wird, die nicht in der Republik Kroatien ansässig ist, gibt es zwei Möglichkeiten bei der Anwendung der Steuervorschriften in Bezug auf die Besteuerung, und der Steuerpflichtige wählt die für ihn günstigste Option.
Um die Begünstigungen bei der Zahlung des Nettogewinns anwenden zu können, müssen die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sein.
1.1. Besteuerung der Nettogewinnzahlung nach innerstaatlichen Vorschriften (Kroatisches Einkommensteuergesetz)
– der Quellensteuersatz, der die Dividendenzahlung oder Gewinnanteile besteuert, beträgt 10 % – ausnahmsweise wird keine Quellensteuer auf Dividenden und Gewinnanteile gezahlt, wenn Dividenden und Gewinnanteile an eine Gesellschaft gezahlt werden, die eine derFormen hat, die dem gemeinsamen Besteuerungssystem unterliegen, das für Muttergesellschaften und verbundene Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gilt, wenn der Dividenden- oder Gewinnanteilsempfänger mindestens 10 % des Kapitals der die Dividenden- oder Gewinnanteile auszahlenden Gesellschaft besitzt und wenn der niedrigste Aktienanteil nach Punkt 1 ununterbrochen 24 Monate lang gehalten wird.
Die obige Möglichkeit ist nicht automatisch anwendbar, sondern muss durch die vorgeschriebenen Unterlagen nachgewiesen werden.
1.2. Besteuerung der Nettogewinnszahlung unter Anwendung der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Kroatien und Deutschland
– der Körperschaftssteuersatz beträgt 5 % des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der tatsächliche Begünstigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die direkt mindestens 10 % des Kapitals der ausschüttenden Gesellschaft besitzt.