8:00 – 16:00

Unsere Öffnungszeiten: Mo. – Fr.

+385 (51) 373 608

Rufen Sie uns für eine Beratung an

 

Krankenstand und Inspektionsaufsicht

Anwaltsgesellschaft Vaić & Dvorničić G. m. b. H. > Arbeitsrecht  > Krankenstand und Inspektionsaufsicht

Krankenstand und Inspektionsaufsicht

Krankenstand, also die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, ist eines der häufigsten arbeitsrechtlichen Themen und wirft oft Fragen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf.

Beginn und Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden vom gewählten Hausarzt bzw. Facharzt für Primärversorgung festgelegt, der den Zeitraum auf Grundlage der Art der Erkrankung oder anderer Gründe, die die Arbeitsfähigkeit verhindern, sowie unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der medizinischen Indikationen des Versicherten bestimmt. Mit anderen Worten: Nur der gewählte Arzt ist befugt, den Beginn und das Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit festzustellen.

Der Zeitraum der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, für den der Versicherte Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung hat, wird durch ein Attest über vorübergehende Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen, das vom gewählten Arzt ausgestellt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Lohnfortzahlung durch die Hrvatski zavod za zdravstveno osiguranje (HZZO) erst nach dem 42. Krankheitstag erfolgt. Für die ersten 42 Tage wird der Lohn vom Arbeitgeber gezahlt.

Der Versicherte hat Anspruch auf Lohnfortzahlung, solange der gewählte Arzt nicht feststellt, dass er wieder arbeitsfähig ist, oder solange die zuständige Begutachtungsstelle nicht feststellt, dass aufgrund dauerhafter, durch Behandlung nicht behebbarer gesundheitlicher Veränderungen eine Minderung der Arbeitsfähigkeit, ein teilweiser oder vollständiger Verlust der Arbeitsfähigkeit eingetreten ist. In diesen Fällen endet die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit am Tag der Mitteilung durch die Zavod für Begutachtung, berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Personen mit Behinderungen.

Inspektionsaufsicht

Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann auch durch Entscheidung der befugten HZZO-Beamten im Rahmen der Aufsichts- und Kontrollverfahren beendet werden, wenn festgestellt wird, dass keine medizinischen Gründe für die weitere Nutzung vorliegen. Diese Aufsicht ist in der Verordnung über Aufsicht und Kontrolle des Kroatischen Gesundheitsversicherungsfonds geregelt.

Die Aufsicht wird von der HZZO durch kontinuierliche Überwachung und Prüfung von Daten im internen Informationssystem durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt durch autorisierte Ärzte des Fonds, in der Praxis des gewählten Arztes, in den Räumlichkeiten der HZZO und in Ausnahmefällen im Haus des Versicherten oder bei Vertragsfachärzten. In der Regel wird die Kontrolle durch Untersuchung des Versicherten oder eines Familienmitglieds durchgeführt, es sei denn, die Berechtigung zur Arbeitsunfähigkeit kann ausschließlich anhand der Dokumentation überprüft werden.

Die Kontrolle kann regelmäßig oder außerordentlich erfolgen. Regelmäßige Kontrollen werden von den Kontrollärzten gemäß dem Jahresplan der HZZO durchgeführt. Außerordentliche Kontrollen erfolgen auf Anordnung des Direktors oder anderer befugter Personen, auf Antrag des Arbeitgebers (in gerechtfertigten Fällen bei Verdacht auf Missbrauch) oder wenn die HZZO selbst Kenntnis von möglichem Missbrauch durch den Versicherten oder den gewählten Arzt erlangt. Außerordentliche Kontrollen wegen Verdachts auf Missbrauch können auch ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.

Die Kontrolle umfasst die Einsicht in medizinische Unterlagen, die Angaben zu Diagnose, Krankheitsverlauf, durchgeführten Behandlungen, Rehabilitation und anderen relevanten Elementen enthalten müssen. Der gewählte Arzt und der Versicherte sind verpflichtet, den Zugang zu den Unterlagen zu ermöglichen. Im Rahmen der Kontrolle wird geprüft, ob medizinische Indikationen für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorliegen, ob eine weitere Fortsetzung gerechtfertigt ist, ob eine Beendigung erforderlich ist und ob die Änderung der Diagnose korrekt erfolgt ist. Stellt der Kontrolleur fest, dass die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit nicht mehr medizinisch gerechtfertigt ist, wird eine fachlich-medizinische Beurteilung mit dem Datum des Endes der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, frühestens am Tag der Kontrolle.

Wenn ein Missbrauch der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, kann dies als Grundlage für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags dienen.