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Besteuerung von Nettogewinnzahlungenan juristische und natürliche Personen mit dem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

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Besteuerung von Nettogewinnzahlungenan juristische und natürliche Personen mit dem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Der realisierte Nettogewinn, den ein in der Republik Kroatien ansässiges Unternehmen durch die Ausübung seiner Tätigkeit erzielt und an ein Mitglied des Unternehmens / Gründers zu zahlen beschließt, wird entweder durch Gewinnsteuer (für juristische Personen) oder Kapitaleinkommensteuer (für natürliche Personen) besteuert. Für Mitglieder der Gesellschaft, die in der Republik Kroatien steuerlich ansässig sind, wird die inländische Steuergesetzgebung vollständig angewendet, während die Situation für juristische und natürliche Personen, die nicht in der Republik Kroatien ansässig sind, etwas komplexer ist, da in solchen Fällen die Bestimmungen des internationalen Vertrags zur Vermeidung der Doppelbesteuerung berücksichtigt werden müssen.

Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein günstigeres Recht für den steuerpflichtigen Dividendenempfänger beziehungsweise für die Besteuerung von Gewinnanteilen in Betracht kommt.

So ist mit dem internationalen Vetrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Deutschland ein Steuersatz von 5 % des Dividendenbruttobetrags vorgesehen, wenn es sich bei dem tatsächlichen Begünstigten um eine Gesellschaft (nicht jedoch um eine Personengesellschaft) handelt, die unmittelbar mindestens 10 % des Kapitals der Gesellschaft hält, welche die Dividenden auszahlt.

In allen anderen Fällen, in denen der Dividendenempfänger eine natürliche Person oder eine Gesellschaft ist, die weniger als 10 % des Kapitals der zahlenden Gesellschaft besitzt, beträgt der Steuersatz daher 15 % des Bruttobetrags der Dividenden.

In diesem Fall liegt es auf der Hand, dass es für einen Dividendenempfänger, der eine natürliche Person oder eine Gesellschaft ist, die mindestens 10 % des Kapitals des ausschüttenden Gesellschaft besitzt, günstiger ist, das nationale (kroatische) Recht anzuwenden, nach dem eine Steuer von 10 % vorgeschrieben ist.

Ein Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, der Einkünfte / Einnahmen aus Dividenden in oder aus der Republik Kroatien erzielt, ist verpflichtet, diese Einkünfte / Ausschüttungen an das Finanzamt seines Heimatlandes zu melden.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Zweck des internationalen Vetrags zur Vermeidung der Doppelbesteuerung darin besteht, dass die im Herkunftsland gezahlte Steuer anerkannt wird und nicht im Wohnsitzstaat (doppelt) bezahlt werden muss.

Der Vertrag zwischen der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Deutschland sieht grundsätzlich vor, bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Peron die Steuer derart festgesetzt wird, dass von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer die Einkünfte aus der Republik Kroatien sowie die in der Republik Kroatien gelegenen Vermögenswerte ausgenommen werden, die nach diesem Abkommen in der Republik Kroatien besteuert werden können.

Für Einkünfte aus Dividenden gelten die vorstehenden Bestimmungen nur dann, wenn diese Dividenden an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft (jedoch nicht an eine Personengesellschaft) von einer in der Republik Kroatien ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens 10 % unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört, und bei der Ermittlung der Gewinne der ausschüttenden Gesellschaft nicht abgezogen worden sind.

Ab dem Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union ist bestimmt, dass die Abzugssteuer für Dividenden und Gewinnanteile nicht bezahlt wird, wenn die Dividenden und Anteile bei dem Gewinn ausgezahlt werden an die Gesellschaft, die eine der Formen hat, auf deren das gemeinsame Steuersystem angewendet wird, das für die Muttergesellschaften und verbundene Unternehmen aus verschiedenen EUMitgliedstaaten gilt, wenn der Dividenden- oder Gewinnanteilsempfänger mit mindestens 10 % am Kapital, der Dividenden- oder Gewinnanteile auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist und wenn er den niedrigsten Anteil an Aktien in einem zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten besitzt.

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