Zahlungsmöglichkeiten beim Insolvenzschuldner

Insolvenzverfahren wird in der Regel auf dem Vorschlag des Schuldners oder
des Gläubigers eingeleitet. Wenn alle Bedingungen für die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens erfüllt sind, erlässt das Gericht den Bescheid über die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die auf der gerichtlichen Webseite
veröffentlicht wird.

Dieser Bescheid muss eine Aufforderung an die Gläubiger
enthalten, ihre Forderungen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung
des Bescheids zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem
Insolvenzverwalter zu melden.

Wenn die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nicht innerhalb dieser Frist melden, verlieren sie die Möglichkeit, ihre Forderungen einzuziehen. Wenn Sie eine Forderung gegen einen zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldner haben und keine Erfahrung und ausreichende Kenntnisse des Insolvenzrechts haben, ist es gut, rechtzeitig wegen der genannten Termin einen Anwalt zu beauftragen und somit zu versuchen, Ihre Forderung einzuziehen. Mit anderen Worten, es ist sehr wichtig, unverzüglich zu reagieren, da die Gefahr besteht, dass Sie das Rechts auf Einziehung ihrer Forderungen verlieren werden.

Insolvenzgläubiger sind persönliche Gläubiger von dem Schuldner, die zum
Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentumsforderungen
gegen ihn haben. Sie werden entsprechend ihren Forderungen in
Zahlungsreihen eingeteilt.

Gläubiger einer späteren Zahlungsreihe können
erst beglichen werden, nachdem die Gläubiger der vorherigen Zahlungsreihe
vollständig beglichen wurden. Insolvenzgläubiger der gleichen Zahlungsreihe
werden proportional zur Höhe ihrer Forderungen beglichen. Forderungen
höherer Zahlungsreihe haben einen Vorteil bei der Abgeltung vor den
Forderungen niedrigerer Zahlungsreihen.

Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gegen den Schuldner nur im
Insolvenzverfahren realisieren. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
können einzelne Insolvenzgläubiger keine Vollstreckung oder Versicherung
gegen den Schuldner für Teile des Vermögens, die in die Insolvenzmasse
gelangen, oder für andere Vermögenswerte des Schuldners beantragen.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter
verpflichtet, das gesamte Vermögen, das in die Insolvenzmasse gelangt,
unverzüglich in Besitz zu nehmen und zu verwalten.

Die Forderungsanmeldung der Insolvenzgläubigern wird beim
Insolvenzverwalter eingereicht, der dann eine Liste aller Forderungen von
Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmer des Schuldners erstellt, die bis
zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Brutto- und Nettobetrag fällig sind.

Wenn der Arbeitnehmer oder der frühere Arbeitnehmer des Schuldners die
Forderung nicht gemeldet hat, wird davon ausgegangen, dass er die
Forderung gemäß der vom Insolvenzverwalter erstellten Liste eingereicht
hat.

Die Forderungen des Glaübigers der niedrigeren Zahlungsreihen werden
nur auf besondere gerichtliche Vorladung gemeldet. Der Insolvenzverwalter
ist verpflichtet, eine Tabelle der eingereichten Forderungen auf dem
vorgeschriebenen Formular zu erstellen, die auf der gerichtlichen Webseite
veröffentlicht wird.

Die Forderungsanmeldungen und Unterlagen werden nach Ablauf der Frist für die Einreichung im Gerichtsbüro zur Einsichtnahme für Teilnehmer angezeigt.

Der nächste Schritt besteht darin, eine Prüfungsverhandlung abzuhalten, bei
der die gemeldeten Forderungen geprüft werden. Der Insolvenzverwalter ist
verpflichtet anzugeben, ob er die Forderung anerkennt oder bestreitet.

Das Gericht erstellt eine Tabelle der geprüften Forderungen, in der es für jede
gemeldete Forderung den Umfang eingibt, in dem er gemäß seiner Höhe
und Reihenfolge ermittelt wurde, dass heißt wer die Forderung bestritten
hat. Aufgrund der Tabelle der geprüften Forderungen erlässt das Gericht ein
Bescheid über festgestellte und umstrittene Forderungen, die auf der
gerichtlichen Webseite veröffentlicht wird.

Die Abgeltung der Insolvenzgläubiger (Teilung) erfolgt nach der
Prüfungsverhandlung und nach der berichtenden Verhandlung.

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, dass in die Insolvenzmasse eintretende Vermögen unverzüglich zu liquidieren. Die Immobilie wird durch öffentliche Sammlung von Angeboten, freie Vereinbarung oder öffentliche
Ausschreibung verkauft. Die Teilung nach Barmittelzufluss erfolgt durch den
Insolvenzverwalter.

Letztendlich macht das Gericht alle Ankündigungen im Zusammenhang mit
dem Insolvenzverfahren über das Internet, und es ist sehr wichtig, diese
Ankündigungen regelmäßig zu befolgen.