Erbrecht – der Pflichtteil
Nach dem kroatischen Erbrecht ist das Recht auf einen Pflichtteil ein Erbrecht, und der Teil, der einem einzelnen notwendigen Erben gehört, wird als Pflichtteil bezeichnet. Der Pflichtteil der Nachkommen, Adoptivkinder und deren Abkömmlinge sowie des Ehegatten beträgt die Hälfte und der Pflichtteil der anderen notwendigen Erben beträgt ein Drittel des Teils, der jedem von ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. In jeder Hinsicht hat der notwendige Erbe das Recht, den Wert seines Pflichtteils im Namen seines Pflichtteils zu erhalten, wenn der Berechnungswert des Nachlasses durch die Größe seines notwendigen Erbrechts geteilt wird (Wert des notwendigen Teils). Berechnung des Wertes des Pflichtteils Der Wert...
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