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Rechtliche Artikel

Anwaltsgesellschaft Vaić & Dvorničić m. b. H. > Rechtliche Artikel (Page 3)

Betriebsbedingte Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis, das auf einem Arbeitsvertrag beruht, kann nur in gesetzlich vorgeschriebener Weise beendet werden. Eine Kündigung des Arbeitsvertrags kann ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Der Gesetzgeber hat unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt, den Arbeitsvertrag aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen zu kündigen. Dies wird als betriebsbedingte Kündigung bezeichnet. Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung und wird durch Artikel 155 Absatz 1 Ziffer 1 des Arbeitsgesetzes geregelt. Wie im Gesetz vorgesehen, kann eine solche Kündigung dem Arbeitnehmer nur ausgesprochen werden, wenn die Notwendigkeit für seine Stelle entfällt, die durch wirtschaftliche...

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Aufenthalt und Arbeit von Staatsangehörigen dritter Staaten in der Republik Kroatien

Gemäß dem Ausländergesetz ist ein Staatsangehöriger eines Drittstaates eine Person, die weder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums noch der Sweizerischen Eidgenossenschaft besitzt und die Staatsangehöriger eines Drittstaates ist oder staatenlos ist. Staatsangehörige dritter Staaten können in der Republik Kroatien einen kurzfristigen Aufenthalt, einen vorübergehenden Aufenthalt, einen dauerhaften Aufenthalt haben oder ihnen kann ein langfristiger Aufenthalt gewährt werden. Im Folgenden wird näher auf die einzelnen Aufenthaltsarten eingegangen. Vorübergehender Aufenthalt Gemäß Art. 57 kann ein vorübergehender Aufenthalt aus mehreren Gründen beantragt werden. In der Praxis wird jedoch häufig ein vorübergehender Aufenthalt zum Zwecke der Arbeit gewährt. In diesem Fall wird dem Staatsangehörigen...

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Zivilteilung

Die Zivilteilung stellt eine der gerichtlichen Methoden zur Auflösung derMiteigentumsgemeinschaft dar, zu der gegriffen wird, wenn die physische oder geometrische Teilung des Miteigentums nicht möglich oder erlaubt ist oder wenn sie nicht durchgeführt werden kann, ohne den Wert der Sache erheblich zu mindern. Es sei darauf hingewiesen, dass das Verbot der Auflösung des Miteigentums nur für die physische Teilung gilt, nicht aber für die Zivilteilung, es sei denn, diese ist ausdrücklich durch das Gesetz ausgeschlossen. Ist der Gegenstand der Auflösung eine Immobilie, so wird diese gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung in einer mündlichenöffentlichen Versteigerung verkauft, auf was wir im weiteren...

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Physische Teilung des Miteigentums

Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Miteigentumsgemeinschaft aufzulösen, wenn dies möglich und zulässig ist, und dieses Recht erlischt nicht. Das Miteigentum kann durch Vereinbarung (freiwillige Auflösung) oder durch das Gericht (gerichtliche Auflösung) aufgelöst werden. Es handelt sich um ein außergerichtliches Verfahren, und wenn Streitigkeiten über den Gegenstand der Teilung, den Umfang des Miteigentums und die Rechte einzelner Miteigentümer oder die Größe ihrer Anteile bestehen, wird das Gericht die Parteien im Rechtsstreit verweisen. Darüber hinaus erläutern wir die physische Aufteilung und Begründung der Eigentumswohnung näher. Physische Teilung Hinsichtlich der Art der Auflösung ist das Gericht weder an strenge gesetzliche Vorschriften noch an einen gültigen...

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Zwangsvollstreckung der Immobilie

Bei der Immobilienvollstreckung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Gläubiger das zuständige Gericht auffordert, die Immobilie des Schuldners zu bewerten und zu verkaufen, um seine Forderungen zu begleichen. Gemäß den Bestimmungen des Vollstreckungsgesetzes, das das Vollstreckungsverfahren in der Republik Kroatien regelt, kann Gegenstand derVollstreckung nur eine Immobilie als Ganzes sein, die durch die Eigentums- und andere Immobilienrechte sowie Grundbuchregeln bestimmt wird. Wenn an der Immobilie das Miteigentum (ideales Miteigentum an einem Teil der Immobilie) festgestellt wurde, kann dieser Teil der Immobilie ein eigenständiger Vollstreckungsgegenstand sein. Der Wert einer Immobilie wird vom Gericht anhand einer Schlussfolgerung ermittelt, die auf...

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Erbrecht – der Pflichtteil

Nach dem kroatischen Erbrecht ist das Recht auf einen Pflichtteil ein Erbrecht, und der Teil, der einem einzelnen notwendigen Erben gehört, wird als Pflichtteil bezeichnet. Der Pflichtteil der Nachkommen, Adoptivkinder und deren Abkömmlinge sowie des Ehegatten beträgt die Hälfte und der Pflichtteil der anderen notwendigen Erben beträgt ein Drittel des Teils, der jedem von ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. In jeder Hinsicht hat der notwendige Erbe das Recht, den Wert seines Pflichtteils im Namen seines Pflichtteils zu erhalten, wenn der Berechnungswert des Nachlasses durch die Größe seines notwendigen Erbrechts geteilt wird (Wert des notwendigen Teils). Berechnung des Wertes des Pflichtteils Der Wert...

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Vertrag über die Pflege bis zum Lebensende (mit gleichzeitiger Vermögensübertragung)

Durch den Vertrag über die Pflege bis zum Lebensende (im Folgenden: Pflegevertrag) verpflichtet sich eine Partei (Pflegegeber), eine andere Person oder einen Dritten (Pflegeempfänger) bis zu dessen Lebensende zu pflegen und zu versorgen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Pflegeempfänger, dem Pflegegeber zu Lebzeiten sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon zu übertragen. Der Pflegegeber erwirbt das im Vertrag genannte Eigentum oder Recht, sobald dieses gemäß den gesetzlichen Vorschriften rechtswirksam auf ihn übertragen wurde. Es handelt sich um einen streng formalen Vertrag, der schriftlich abgeschlossen sowie entweder vom zuständigen Gericht bestätigt oder von einem Notar beurkundet oder in Form einer notariellen Urkunde errichtet...

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Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod (mit gleichzeitlicher Eigentumsübertragung)

Ein Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod (mit gleichzeitlicher Eigentumsübertragung) (weiter im Text: Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod) verpflichtet eine Partei (den Unterhaltsgeber), die andere Partei oder einen Dritten (den Unterhaltsempfänger) bis zu seinem Tod zu unterstützen, und die andere Partei verpflichtet sich, ihm zu Lebzeiten sein Vermögen ganz oder teilweise zu übergeben. Der Unterhaltsgeber erwirbt Sachen oder Rechte, die Gegenstand eines Vertrags über den Unterhalt bis zum Tod sind, wenn ihm diese Sachen oder Rechte aufgrund dieses Vertrags in der gesetzlichen Erwerbsweise gegeben werden. Bei dem Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod handelt es sich um...

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Vertrag über den lebenslangen Unterhalt (mit Eigentumsübertragung nach dem Tod)

Ein Vertrag über den lebenslangen Unterhalt (mit Eigentumsübertragung nach dem Tod) (weiter im Text: Vertrag über den lebenslangen Unterhalt) verpflichtet eine Partei (den Unterhaltsgeber), die andere Partei oder einen Dritten (den Unterhaltsempfänger) bis zu dessen Tod zu unterstützen, und die andere Partei erklärt, dass sie ihr Vermögen ganz oder teilweise übergibt, wobei der Erwerb von Sachen und Rechten bis zum Tod des Unterhaltsempfängers aufgeschoben wird. Der Unterhaltsgeber kann mit bis zu drei Unterhaltsempfängern gleichzeitig Verträge über den lebenslangen Unterhalt und/oder Verträge über den Unterhalt bis zum Tod abschließen, ein entgegenstehender Vertrag ist nichtig. Abschluss des Vertrags über den lebenslangen Unterhalt Der Vertrag über...

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Ehelicher Güterstand

Nach dem kroatischen Familienrecht haben die Ehegatten ehelichen Güterstand und eigenes Vermögen. Als ehelicher Güterstand gilt das Vermögen, das die Ehegatten während der Dauer der Ehegemeinschaft durch Arbeit erworben haben oder das Vermögen, das aus diesem Güterstand stammt. Daher ist das Vermögen, das der Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt, sein eigenes Vermögen. Es ist interessant festzustellen, dass das Werk des Autors das eigene Vermögen des Ehepartners darstellt, welches es geschaffen hat. Allerdings stellen Vermögensvorteile aus Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die während der Ehe erworben wurden, ehelichen Güterstand dar, als auch Gewinne aus Glücksspielen. Die Ehegatten sind zu gleichen Teilen Miteigentümer des...

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