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Rechtliche Artikel

Anwaltsgesellschaft Vaić & Dvorničić m. b. H. > Rechtliche Artikel (Page 3)

Physische Teilung des Miteigentums

Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Miteigentumsgemeinschaft aufzulösen, wenn dies möglich und zulässig ist, und dieses Recht erlischt nicht. Das Miteigentum kann durch Vereinbarung (freiwillige Auflösung) oder durch das Gericht (gerichtliche Auflösung) aufgelöst werden. Es handelt sich um ein außergerichtliches Verfahren, und wenn Streitigkeiten über den Gegenstand der Teilung, den Umfang des Miteigentums und die Rechte einzelner Miteigentümer oder die Größe ihrer Anteile bestehen, wird das Gericht die Parteien im Rechtsstreit verweisen. Darüber hinaus erläutern wir die physische Aufteilung und Begründung der Eigentumswohnung näher. Physische Teilung Hinsichtlich der Art der Auflösung ist das Gericht weder an strenge gesetzliche Vorschriften noch an einen gültigen...

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Zwangsvollstreckung der Immobilie

Bei der Immobilienvollstreckung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Gläubiger das zuständige Gericht auffordert, die Immobilie des Schuldners zu bewerten und zu verkaufen, um seine Forderungen zu begleichen. Gemäß den Bestimmungen des Vollstreckungsgesetzes, das das Vollstreckungsverfahren in der Republik Kroatien regelt, kann Gegenstand derVollstreckung nur eine Immobilie als Ganzes sein, die durch die Eigentums- und andere Immobilienrechte sowie Grundbuchregeln bestimmt wird. Wenn an der Immobilie das Miteigentum (ideales Miteigentum an einem Teil der Immobilie) festgestellt wurde, kann dieser Teil der Immobilie ein eigenständiger Vollstreckungsgegenstand sein. Der Wert einer Immobilie wird vom Gericht anhand einer Schlussfolgerung ermittelt, die auf...

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Erbrecht – der Pflichtteil

Nach dem kroatischen Erbrecht ist das Recht auf einen Pflichtteil ein Erbrecht, und der Teil, der einem einzelnen notwendigen Erben gehört, wird als Pflichtteil bezeichnet. Der Pflichtteil der Nachkommen, Adoptivkinder und deren Abkömmlinge sowie des Ehegatten beträgt die Hälfte und der Pflichtteil der anderen notwendigen Erben beträgt ein Drittel des Teils, der jedem von ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. In jeder Hinsicht hat der notwendige Erbe das Recht, den Wert seines Pflichtteils im Namen seines Pflichtteils zu erhalten, wenn der Berechnungswert des Nachlasses durch die Größe seines notwendigen Erbrechts geteilt wird (Wert des notwendigen Teils). Berechnung des Wertes des Pflichtteils Der Wert...

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Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod (mit gleichzeitlicher Eigentumsübertragung)

Ein Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod (mit gleichzeitlicher Eigentumsübertragung) (weiter im Text: Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod) verpflichtet eine Partei (den Unterhaltsgeber), die andere Partei oder einen Dritten (den Unterhaltsempfänger) bis zu seinem Tod zu unterstützen, und die andere Partei verpflichtet sich, ihm zu Lebzeiten sein Vermögen ganz oder teilweise zu übergeben. Der Unterhaltsgeber erwirbt Sachen oder Rechte, die Gegenstand eines Vertrags über den Unterhalt bis zum Tod sind, wenn ihm diese Sachen oder Rechte aufgrund dieses Vertrags in der gesetzlichen Erwerbsweise gegeben werden. Bei dem Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod handelt es sich um...

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Vertrag über den lebenslangen Unterhalt (mit Eigentumsübertragung nach dem Tod)

Ein Vertrag über den lebenslangen Unterhalt (mit Eigentumsübertragung nach dem Tod) (weiter im Text: Vertrag über den lebenslangen Unterhalt) verpflichtet eine Partei (den Unterhaltsgeber), die andere Partei oder einen Dritten (den Unterhaltsempfänger) bis zu dessen Tod zu unterstützen, und die andere Partei erklärt, dass sie ihr Vermögen ganz oder teilweise übergibt, wobei der Erwerb von Sachen und Rechten bis zum Tod des Unterhaltsempfängers aufgeschoben wird. Der Unterhaltsgeber kann mit bis zu drei Unterhaltsempfängern gleichzeitig Verträge über den lebenslangen Unterhalt und/oder Verträge über den Unterhalt bis zum Tod abschließen, ein entgegenstehender Vertrag ist nichtig. Abschluss des Vertrags über den lebenslangen Unterhalt Der Vertrag über...

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Ehelicher Güterstand

Nach dem kroatischen Familienrecht haben die Ehegatten ehelichen Güterstand und eigenes Vermögen. Als ehelicher Güterstand gilt das Vermögen, das die Ehegatten während der Dauer der Ehegemeinschaft durch Arbeit erworben haben oder das Vermögen, das aus diesem Güterstand stammt. Daher ist das Vermögen, das der Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt, sein eigenes Vermögen. Es ist interessant festzustellen, dass das Werk des Autors das eigene Vermögen des Ehepartners darstellt, welches es geschaffen hat. Allerdings stellen Vermögensvorteile aus Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die während der Ehe erworben wurden, ehelichen Güterstand dar, als auch Gewinne aus Glücksspielen. Die Ehegatten sind zu gleichen Teilen Miteigentümer des...

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Kroatisches Gesetz zur Investitionsförderung – Unterstützungen für gerechtfertigte Kosten und sonstige Unterstützungen

Steuerliche Unterstützungen sind nicht die einzigen Unterstützungen, die das Investitionsförderungsgesetz vorsieht, sondern es gibt auch die folgenden Arten von Unterstützungen für Empfänger. Unterstützungen für gerechtfertigte Kosten für neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben Beispielsweise erhält ein Unterstützungsempfänger, der die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit einem Investitionsprojekt in Landkreisen sicherstellt, in denen die registrierte Arbeitslosenquote mehr als 15 % beträgt, eine nicht erstattungsfähige finanzielle Unterstützung für die gerechtfertigten Kosten der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Investition in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten für die Eröffnung eines neuen Arbeitsplatzes, maximal jedoch 9.000,00 EUR pro neu eröffnetem...

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Kroatisches Gesetz zur Investitionsförderung – steuerliche Unterstützung

Gemäß dem Investitionsförderungsgesetz besteht der Zweck der Investitionsförderung darin, das Wirtschaftswachstum und die Verwirklichung der Wirtschaftspolitik der Republik Kroatien, ihre Einbindung in internationale Austauschströme sowie die Stärkung der Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit des kroatischen Unternehmertums anzuregen. Empfänger der Förderung sind Unternehmer (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmer), also eine Handelsgesellschaft oder eine natürliche Person (Handwerker), die der Gewinnsteuer unterliegt und im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien registriert ist. Empfänger von Investitionszuschüssen können keine juristischen oder natürlichen Personen sein, die rechtskräftig wegen Wirtschaftskriminalität verurteilt wurden. Steuerliche Unterstützungen für Kleinstunternehmer sind in diesem Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben, es ist jedoch notwendig, die Möglichkeiten der Erlangung von Unterstützungen auch...

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Vertragliches Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe nach dem Arbeitsgesetz

Wettbewerbsverbot Ein vertragliches Wettbewerbsverbot liegt dann vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht von einer anderen Person beschäftigt werden darf, die mit dem Arbeitgeber im Wettbewerb steht, und dass er weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung Dritter Geschäfte tätigen darf, mit denen er im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht. Der Abschluss muss schriftlich erfolgen und darf nicht länger als zwei Jahre ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses dauern. Es bindet den Arbeitnehmer nicht, wenn das Verbot nicht dem Schutz der berechtigten Geschäftsinteressen des Arbeitgebers dient oder wenn es die Arbeit und Weiterentwicklung...

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Außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Verpflichtung zur Einhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Kündigungsfrist. Für die außerordentliche Kündigung des auf unbestimmte oder befristete Zeit geschlossenen Arbeitsvertrages liegt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein berechtigter Grund vor, wenn eine Fortsetzung dieses Vertrags auf einer besonders schwerwiegenden Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis oder auf einem sonstigen besonders wichtigen Umstand unter Abwägung aller Umstände und Interessen beider Vertragsparteien nicht möglich. Jede Partei hat das Recht, von der anderen Partei der Schadensersatz wegen Nichterfüllung der aus dem Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten zu verlangen. Der Arbeitsvertrag kann nur innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Tag der Kenntnisnahme...

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