Physische Teilung des Miteigentums
Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Miteigentumsgemeinschaft aufzulösen, wenn dies möglich und zulässig ist, und dieses Recht erlischt nicht. Das Miteigentum kann durch Vereinbarung (freiwillige Auflösung) oder durch das Gericht (gerichtliche Auflösung) aufgelöst werden. Es handelt sich um ein außergerichtliches Verfahren, und wenn Streitigkeiten über den Gegenstand der Teilung, den Umfang des Miteigentums und die Rechte einzelner Miteigentümer oder die Größe ihrer Anteile bestehen, wird das Gericht die Parteien im Rechtsstreit verweisen. Darüber hinaus erläutern wir die physische Aufteilung und Begründung der Eigentumswohnung näher. Physische Teilung Hinsichtlich der Art der Auflösung ist das Gericht weder an strenge gesetzliche Vorschriften noch an einen gültigen...
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