Arbeit ausländischer Arbeiter in der Republik Kroatien
Hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften für Arbeit von Ausländern in Kroatien unterscheidet man einige Kategorien von Ausländern. Die Arbeit Staatsangehöriger von Mitgliedern der EU und dem europäischenWirtschaftsraum sowie ihrer Familienangehörigen und besonders die Arbeit der Ausländer, die nicht Staatsangehörige der genannten Staaten sind bzw. Staatsangehörige von Drittländern. 1. EU Staatsbürger und ihre Familienangehörigen Zu dieser Gruppe gehören auch die Staatsangehörigen der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums bzw. die Staatsbürger des Fürstentums Lichtenstein, des Königreichs Norwegen, Island und die Schweiz sowie ihre Familienangehörigen. Sie können in Kroatien arbeiten und Dienstleistungen erbringen ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bzw. ohne Nachweis einer Anmeldung, gemäß der grundsätzlichen Freiheit bei...
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