Aufenthalt und Arbeit von Staatsangehörigen dritter Staaten in der Republik Kroatien
Gemäß dem Ausländergesetz ist ein Staatsangehöriger eines Drittstaates eine Person, die weder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums noch der Sweizerischen Eidgenossenschaft besitzt und die Staatsangehöriger eines Drittstaates ist oder staatenlos ist. Staatsangehörige dritter Staaten können in der Republik Kroatien einen kurzfristigen Aufenthalt, einen vorübergehenden Aufenthalt, einen dauerhaften Aufenthalt haben oder ihnen kann ein langfristiger Aufenthalt gewährt werden. Im Folgenden wird näher auf die einzelnen Aufenthaltsarten eingegangen. Vorübergehender Aufenthalt Gemäß Art. 57 kann ein vorübergehender Aufenthalt aus mehreren Gründen beantragt werden. In der Praxis wird jedoch häufig ein vorübergehender Aufenthalt zum Zwecke der Arbeit gewährt. In diesem Fall wird dem Staatsangehörigen...
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