Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Nach einem Nachlassverfahren werden Erben gewöhnlich Miteigentümer einer Immobilie, wobei es sich um ein Grundstück oder Haus bzw. eine Wohnung handeln kann. Damit der jeweilige Erbe, um seine Erbschaft zu nutzen, allein und ohne Zustimmung der Anderen seinen Besitz vermieten, verkaufen, oder verpfänden kann, muss er der Eigentümer der ganzen Immobilie sein. Die Miteigentümer können deshalb versuchen, einvernehmlich das Grundstück in Parzellen oder das Haus in Stockwerke bzw. Wohnungen so aufzuteilen, dass für jeden Miteigentümer sein Teil an der Immobilie eine ganze Einheit bildet. Doch falls die einvernehmliche Teilung nicht stattfindet, können die Miteigentümer ein unstrittiges Verfahren zur Auseinandersetzung der...
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