Persönlich bedingte Kündigung
Die persönlich bedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung, die im Artikel 155 des Arbeitsgesetzes geregelt ist und es dem Arbeitgeber ermöglicht, sich von den negativen Folgen eines Arbeitsvertrages zu schützen, wenn der Arbeitnehmer aus keinen eigenen Verschulden heraus seine arbeitsrechtlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen kann. Diese Art der Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund dauerhafter Veränderungen seiner Fähigkeiten oder Eigenschaften nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen. Um eine Entscheidung über die persönlich bedingte Kündigung des Arbeitsvertrages treffen zu können, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr...
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