Zahlungsmöglichkeiten beim Insolvenzschuldner
Insolvenzverfahren wird in der Regel auf dem Vorschlag des Schuldners oder des Gläubigers eingeleitet. Wenn alle Bedingungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind, erlässt das Gericht den Bescheid über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die auf der gerichtlichen Webseite veröffentlicht wird.
Dieser Bescheid muss eine Aufforderung an die Gläubiger enthalten, ihre Forderungen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Bescheids zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter zu melden.
Wenn die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nicht innerhalb dieser Frist melden, verlieren sie die Möglichkeit, ihre Forderungen einzuziehen. Wenn Sie eine Forderung gegen einen zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldner haben und keine Erfahrung und ausreichende Kenntnisse des Insolvenzrechts haben, ist es gut, rechtzeitig wegen der genannten Termin einen Anwalt zu beauftragen und somit zu versuchen, Ihre Forderung einzuziehen. Mit anderen Worten, es ist sehr wichtig, unverzüglich zu reagieren, da die Gefahr besteht, dass Sie das Rechts auf Einziehung ihrer Forderungen verlieren werden.
Insolvenzgläubiger sind persönliche Gläubiger von dem Schuldner, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentumsforderungen gegen ihn haben. Sie werden entsprechend ihren Forderungen in Zahlungsreihen eingeteilt.
Gläubiger einer späteren Zahlungsreihe können erst beglichen werden, nachdem die Gläubiger der vorherigen Zahlungsreihe vollständig beglichen wurden. Insolvenzgläubiger der gleichen Zahlungsreihe werden proportional zur Höhe ihrer Forderungen beglichen. Forderungen höherer Zahlungsreihe haben einen Vorteil bei der Abgeltung vor den Forderungen niedrigerer Zahlungsreihen.
Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gegen den Schuldner nur im Insolvenzverfahren realisieren. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können einzelne Insolvenzgläubiger keine Vollstreckung oder Versicherung gegen den Schuldner für Teile des Vermögens, die in die Insolvenzmasse gelangen, oder für andere Vermögenswerte des Schuldners beantragen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, das gesamte Vermögen, das in die Insolvenzmasse gelangt, unverzüglich in Besitz zu nehmen und zu verwalten.
Die Forderungsanmeldung der Insolvenzgläubigern wird beim Insolvenzverwalter eingereicht, der dann eine Liste aller Forderungen von Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmer des Schuldners erstellt, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Brutto- und Nettobetrag fällig sind.
Wenn der Arbeitnehmer oder der frühere Arbeitnehmer des Schuldners die Forderung nicht gemeldet hat, wird davon ausgegangen, dass er die Forderung gemäß der vom Insolvenzverwalter erstellten Liste eingereicht hat.
Die Forderungen des Glaübigers der niedrigeren Zahlungsreihen werden nur auf besondere gerichtliche Vorladung gemeldet. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, eine Tabelle der eingereichten Forderungen auf dem vorgeschriebenen Formular zu erstellen, die auf der gerichtlichen Webseite veröffentlicht wird.
Die Forderungsanmeldungen und Unterlagen werden nach Ablauf der Frist für die Einreichung im Gerichtsbüro zur Einsichtnahme für Teilnehmer angezeigt.
Der nächste Schritt besteht darin, eine Prüfungsverhandlung abzuhalten, bei der die gemeldeten Forderungen geprüft werden. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet anzugeben, ob er die Forderung anerkennt oder bestreitet.
Das Gericht erstellt eine Tabelle der geprüften Forderungen, in der es für jede gemeldete Forderung den Umfang eingibt, in dem er gemäß seiner Höhe und Reihenfolge ermittelt wurde, dass heißt wer die Forderung bestritten hat.
Aufgrund der Tabelle der geprüften Forderungen erlässt das Gericht ein Bescheid über festgestellte und umstrittene Forderungen, die auf der gerichtlichen Webseite veröffentlicht wird.
Die Abgeltung der Insolvenzgläubiger (Teilung) erfolgt nach der Prüfungsverhandlung und nach der berichtenden Verhandlung.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, dass in die Insolvenzmasse eintretende Vermögen unverzüglich zu liquidieren. Die Immobilie wird durch öffentliche Sammlung von Angeboten, freie Vereinbarung oder öffentliche
Ausschreibung verkauft. Die Teilung nach Barmittelzufluss erfolgt durch den Insolvenzverwalter.
Letztendlich macht das Gericht alle Ankündigungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Internet, und es ist sehr wichtig, diese Ankündigungen regelmäßig zu befolgen.