Absonderungsgläubiger im Insolvenzerfahren
Ein Absonderungsgläubiger ist gemäß Artikel 147 der Insolvenzordnung eine Person, die aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts nachweisen kann, dass ein bestimmter Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Absonderungsgläubiger sind somit keine Insolvenzgläubiger, da ihr Recht auf Absonderung eines Gegenstands nach den Vorschriften zur Durchsetzung dieser Rechte außerhalb des Insolvenzverfahrens festgestellt wird. Bestimmte Gegenstände können sich zwar im tatsächlichen Besitz des Insolvenzschuldners befinden, jedoch nicht zur Insolvenzmasse gehören, da andere Personen dingliche Rechte an diesen Gegenständen haben, die sie berechtigen, die Absonderung dieser Gegenstände aus der Insolvenzmasse zu verlangen. Absonderungsgläubiger sind eine Spezifische Kategorie von Gläubigern im Insolvenzverfahren und haben das...
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