Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod
Mit einem Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod verpflichtet sich eine Partei (Unterhaltsgeber), die andere Partei oder eine dritte Person (Unterhaltsempfänger) zu unterstützen, bis zu deren Tod. Die andere Partei verpflichtet sich im Gegenzug, während ihres Lebens ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon zu übertragen. Der Unterhaltsgeber erwirbt Vermögenswerte oder Rechte, die Gegenstand des Vertrags über den Unterhalt bis zum Tod sind, wenn diese gemäß diesem Vertrag auf gesetzlich vorgeschriebene Weise übertragen werden. Der Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod ist ein streng formeller Vertrag, der schriftlich abgeschlossen und vom zuständigen Gericht beglaubigt oder von einem Notar beurkundet...
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