Zivilteilung
Die Zivilteilung stellt eine der gerichtlichen Methoden zur Auflösung derMiteigentumsgemeinschaft dar, zu der gegriffen wird, wenn die physische oder geometrische Teilung des Miteigentums nicht möglich oder erlaubt ist oder wenn sie nicht durchgeführt werden kann, ohne den Wert der Sache erheblich zu mindern. Es sei darauf hingewiesen, dass das Verbot der Auflösung des Miteigentums nur für die physische Teilung gilt, nicht aber für die Zivilteilung, es sei denn, diese ist ausdrücklich durch das Gesetz ausgeschlossen. Ist der Gegenstand der Auflösung eine Immobilie, so wird diese gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung in einer mündlichenöffentlichen Versteigerung verkauft, auf was wir im weiteren...
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