Die Anfechtung
Gemäß Bestimmungen des kroatischen Gesetzes über die Schuldverhältnisse führt die Existenz bestimmter Willensmängel beim Abschluss eines Vertrages dazu, dass das Rechtsgeschäft unwirksam oder anfechtbar ist. Die Anfechtbarkeit ist ein Rechtsinstitut, das im Gegensatz zur Rechtsunwirksamkeit, nicht durch Gesetz entsteht, sondern man muss in gerichtlichen Verfahren die Existenz eines Anfechtbarkeitsgrundes feststellen und die Kündigung eines solchen Vertrages verlangen. Den Vertragsparteien bleibt jedoch die Möglichkeit, einen solchen Vertrag, der als anfechtbar bestimmt ist, mit nachfolgenden Aktionen zu kräftigen, was bei unwirksamen Verträgen nicht möglich ist. Berechtigte Parteien können in diesen Gerichtsverfahren nur Vertragsparteien sein und Dritte haben kein Recht, die Bestimmung der Anfechtung...
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