Gesetz über die Fristen für die Erfüllung von Geldverbindlichkeiten
Das Gesetz über die Fristen für die Erfüllung von Geldverbindlichkeiten trat am 1. Januar 2012 in Kraft, womit die Bestimmung des Artikels 174 des Gesetzes über die Schuldverhältnisse außer Kraft gesetzt wurde. Gemäß der nun ungültigen Bestimmung, die für Handelsverträge galt, war der Schuldner verpflichtet, seine Geldverbindlichkeit innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, es sei denn, der Handelsvertrag sah eine kürzere Frist vor. Dieses Gesetz definiert nun die Fristen für die Erfüllung von Geldverbindlichkeiten zwischen Unternehmern bzw. zwischen Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Es regelt zudem die rechtlichen Konsequenzen bei Zahlungsverzug mit dem Ziel, die Nichterfüllung von Geldverbindlichkeiten zu verhindern. Wenn...
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