Der Vertrag auf lebenslangen Unterhalt
Mit dem Vertrag auf lebengslagen Unterhalt verpflichtet sich eine Partei (der Unterhaltsgeber), die andere Partei oder einem Dritten (den Unterhaltsempfänger) bis zu seinem Tod zu unterhalten, während die andere Partei erklärt, dass sie dem Unterhaltsgeber ihr gesamtes oder einen Teil ihres Eigentums gibt - wobei der Erwerb des Eigentums und der Rechte bis zu dem Zeitpunkt des Todes des Unterhaltsempfängers aufgeschoben wird. Abschluss eines Vertrages auf lebenslangen Unterhalt Ein Vertrag auf lebenslangen Unterhalt muss schriftlich abgefasst und entweder von einem Richter des zuständigen Gerichts oder einem Notar beglaubigt, oder in Form einer notariellen Urkunde abgefasst werden. Zu den Aufgaben des Unterhaltsgebers können beispielsweise...
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