Erwerb von Miteigentumsanteilen durch Ersitzung
Eine der gesetzlichen Möglichkeiten, das Eigentum an Immobilien zu erwerben, ist der Erwerb durch Ersitzung. Es handelt sich dabei um ein Institut, das auf ausschließlichem Besitz über einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum beruht, wobei das Eigentumsrecht an der Immobilie von dem Besitzer erworben wird, der die Immobilie rechtmäßig, redlich und in gutem Glauben über einen Zeitraum von zehn Jahren ununterbrochen besitzt, oder lediglich in gutem Glauben, wenn das Gesetz zwanzig Jahre ununterbrochenen Besitz fordert. Hinsichtlich des Besitzes von Immobilien, die im Eigentum der Republik Kroatien, der Landkreise und Kommunen sowie von juristischen Personen mit gleichwertigen Rechten stehen, ebenso wie von Gütern im...
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