Kroatisches Gesetz zur Investitionsförderung – steuerliche Unterstützung
Gemäß dem Investitionsförderungsgesetz besteht der Zweck der Investitionsförderung darin, das Wirtschaftswachstum und die Verwirklichung der Wirtschaftspolitik der Republik Kroatien, ihre Einbindung in internationale Austauschströme sowie die Stärkung der Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit des kroatischen Unternehmertums anzuregen. Empfänger der Förderung sind Unternehmer (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmer), also eine Handelsgesellschaft oder eine natürliche Person (Handwerker), die der Gewinnsteuer unterliegt und im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien registriert ist. Empfänger von Investitionszuschüssen können keine juristischen oder natürlichen Personen sein, die rechtskräftig wegen Wirtschaftskriminalität verurteilt wurden. Steuerliche Unterstützungen für Kleinstunternehmer sind in diesem Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben, es ist jedoch notwendig, die Möglichkeiten der Erlangung von Unterstützungen auch...
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