Geschäftsreisen während Corona-Maßnahmen
Die aufgrund der Coronavirus-Epidemie (COVID-19) eingeführten Maßnahmen erschweren die grenzüberschreitende Mobilität erheblich. Die kroatische Regierung hat jedoch mildere Maßnahmen für Personen eingeführt, die aus geschäftlichen Gründen reisen. Ab dem 28. Februar 2021 benötigen Personen, die aus Ländern/Regionen der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums reisen und aus Ländern kommen, die nicht auf der grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten stehen, weder einen PCR-Test, noch wird ihnen eine Maßnahme der Selbstisolierung auferlegt, wenn sie aus zwingenden familiären oder geschäftlichen Gründen reisen. Ein möglicher Grund für eine Geschäftsreise könnte die Gründung eines Unternehmens in der Republik Kroatien sein. Daher...
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