Kurzaufenthalt und vorübergehendes Aufenthalt von Ausländern in der Republik Kroatien
Angehörige dritter Länder (Staatsangehörige von Ländern, die nicht Mitglieder des EWR sind) können in der Republik Kroatien das Recht auf einen Kurzaufenthalt oder vorübergehenden Aufenthalt, sowie auf einen dauerhaften und ständigen Aufenthalt erlangen. In diesem Text wird über den Kurzaufenthalt und vorübergehenden Aufenthalt gesprochen. Kurzaufenthalt Angehörige dritter Länder können sich in der Republik Kroatien für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten (90 Tage können einmalig oder mehrfach genutzt werden). Neben dem Aufenthalt in Kroatien zählt der Aufenthalt in einem beliebigen Mitgliedsstaat des Schengen-Raums zu diesen 90 Tagen. Während des Kurzaufenthalts muss der Angehöriger eines Drittstaates eine...
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