Die einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (j.d.o.o.)
Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) ist ein Verfahren zur Gründung einer juristischen Person, die es den Eigentümern ermöglicht, unter dem Schutz der beschränkten Haftung zu handeln. Diese Gesellschaftsform wird häufig von kleinen und mittelständischen Unternehmern gewählt, da sie eine gewisse Sicherheit und Flexibilität in der Gesellschaftsführung bietet. Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mit einem Mindestbetrag an Stammkapital von 1,00 EUR, der vollständig in bar eingezahlt wird, und einem Mindestbetrag an Geschäftsanteilen von 1,00 EUR erfolgen. Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt über vorbereitete Formulare, wobei die Einrichtungskosten ca. EUR 150,00...
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