Energie und Immobilien: drei typische Risikosituationen
Ab 1. 1. 2026. gilt das neue Gesetz über die Energieeffizienz, mit dem Hinweis, dass einzelne Bestimmungen am 1. 1. 2027. in Kraft treten (Art. 43 Abs. 6–8). Auch wenn es sich um einen Rechtsakt handelt, der in erster Linie öffentliche Politiken, Maßnahmen und Instrumente festlegt, ist seine praktische Konsequenz klar: Energieeffizienz fließt immer häufiger in Ihre Entscheidungen und Verträge ein – egal ob Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, sanieren oder finanzieren. Energiekosten und die Vorhersehbarkeit des Verbrauchs sind bereits Teil der Wertermittlung und Risikobewertung, und Unterlagen, die früher auf Vertrauensbasis akzeptiert wurden, werden heute zunehmend formell geprüft. In der...
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